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Der Übergang in die weiterführende Schule

Am Ende der Grundschule entscheiden die Eltern zusammen mit der Schule, in welcher der weiterführenden Schulen das Kind seine Schullaufbahn fortsetzen soll. Auch hier gilt grundsätzlich das Elternrecht, aber dieses ist in fast allen Bundesländern doch mehr oder weniger rigoros eingeschränkt. Das am häufigsten angewandte Verfahren kann so beschrieben werden:

  • Eltern und Schüler werden - meistens schon in der vorletzten Klasse beginnend - ausführlich über die weiterführenden Schulen informiert, und zwar durch das Lehrpersonal der Grundschule, durch Vertreter der einzelnen weiterführenden Schulen oder durch Angehörige der Schulverwaltung.
  • In der letzten Grundschulklasse erhalten die Kinder bzw. deren Eltern eine "Grundschulempfehlung". Grundlage dieser Empfehlung ist im wesentlichen die im Zeugnis erzielte Durchschnittsnote. In einigen Bundesländern werden zusätzlich Probearbeiten geschrieben oder ähnliche Ausleseverfahren eingesetzt.
  • Wollen die Eltern der Empfehlung folgen, können sie das Kind bei der weiterführenden Schule anmelden.
  • Wollen die Eltern von der Empfehlung "nach unten" abweichen, also z. B. ein Kind mit Realschulempfehlung in die Hauptschule schicken, wird es keine Probleme geben.
  • Wollen Eltern dagegen das Kind mit Realschulempfehlung im Gymnasium anmelden, so ist das nicht so einfach. Möglich ist das überall, aber einige Länder verlangen eine Aufnahmeprüfung, deren Ergebnis entscheidend ist. In anderen Ländern gelten dann die ersten drei Monate oder das erste Schulhalbjahr als Probezeit, an deren Ende endgültig entschieden wird.

Eltern sollten abwägen, welche Entscheidung dem Wohl des Kindes am besten dienlich ist. Eigene Wunschvorstellungen und Prestigegesichtspunkte dürfen dabei keine Rolle spielen. Es ist immer richtig, wenn die Entscheidung für eine Schule fällt, in der das Kind nicht überfordert wird. Aber auch eine eventuelle Unterforderung ist problematisch.

Überforderung führt zwangsläufig zu Misserfolgserlebnissen, schlechten Noten, sitzen bleiben und Schulabbruch. Der Frust über den Misserfolg kann zu aggressivem Verhalten führen, häufiger aber zu Depressionen und Resignation mit der Folge psychischer und körperlicher Erkrankungen. Unterforderte Schüler werden leicht überheblich und neigen aus Langeweile zur Alberei. Wenn ihnen als Kind alles in den Schoß fällt, werden sie mangels Training später Herausforderungen und Belastungen nicht gewachsen sein. Es wäre also falsch, wenn ein Mädchen mit Gymnasialempfehlung sich im Einverständnis mit den Eltern für die Hauptschule entscheidet, weil ihre Freundinnen dort sind. Umgekehrt ist es ebenso fragwürdig, wenn die Eltern eines Jungen entscheiden, er müsse unbedingt in das Gymnasium, obwohl er eine andere Empfehlung hat, weil man sich vor den Verwandten nicht blamieren möchte.

Viele Pädagogen, Psychologen, Bildungspolitiker, sonstige Fachleute und solche, die sich dafür halten, kritisieren dieses Übergangs-Verfahren. Sie sind der Meinung, dass bei einem zehnjährigen Kind noch gar nicht beurteilt werden könne, wie es sich entwickeln wird. In einigen Bundesländern hat man daher die Grundschule um zwei Jahre verlängert, andere Länder streben die flächendeckende Einführung der Gesamtschule an (siehe Link: Gesamtschule). Grundsätzlich mag die Kritik berechtigt sein, und sie wäre es ganz bestimmt, wenn es sich tatsächlich um eine für das ganze weitere Schul-, Berufs- und Privatleben bestimmende und nicht mehr korrigierbare Entscheidung handeln würde. Das ist aber nicht der Fall, da zwischen den einzelnen Schultypen später immer noch gewechselt werden kann ("durchlässiges Schulsystem").




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