Die Grundschule: Das Schulkapitel wurde von Herrn Walter Kusserow, Oberstudiendirektor i.R., verfasst.
Die Pflicht zum Besuch der Grundschule beginnt nach
Vollendung des 6. Lebensjahres am Anfang des Schuljahres, also nach den Sommerferien. Die
Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Kinder in der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule anzumelden. Einschulungen
vor Vollendung des 6. Lebensjahres sind auf Antrag möglich. Ebenso ist es auf Antrag möglich, Kinder, die das 6.Lebensjahr vollendet haben, vom
Schulbesuch zurückstellen zu lassen. Einen Antrag auf Zurückstellung kann auch die Schule stellen, wenn der Eindruck besteht,
dass das Kind wegen körperlicher und/oder geistiger Entwicklungsrückstände noch nicht
schulreif ist. Eltern sollten Anträge auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung
nicht ohne Entscheidungshilfen stellen. Beraten können die aufnehmende Schule, das
Kindergartenpersonal und der Kinder-und Jugendarzt. Außerdem gibt es Bildungs- und Erziehungsberatungsstellen. Dort können die Kinder auch von geschulten
Pädagogen, Psychologen und Ärzten getestet, untersucht und begutachtet werden. Die Eltern erhalten dann eine Empfehlung. Für Kinder, die vom Schulbesuch zunächst zurückgestellt worden sind, gibt es
vorbereitende Einrichtungen. Je nachdem, wo diese eingerichtet sind, werden sie Schulkindergärten,
Förder- oder Vorschulklassen genannt. Die Grundschule hat den Bildungsauftrag, zunächst die grundlegenden Kulturtechniken zu
vermitteln, wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Dazu kommen musische und technische Fächer,
wie Musik, Gestalten und Sport. Gleich wichtig ist aber auch die Einübung sozialen
Verhaltens, das Lernen, Arbeiten und Spielen in der Gemeinschaft sowie die Einhaltung von Regeln und Ordnungen. Von den
Eltern wird erwartet, dass sie die Bemühungen der Schule unterstützen. Sie sollten sich jedoch nicht auf die
Überwachung und die Hilfe bei Hausaufgaben beschränken. Eltern sollten die Möglichkeit nutzen, sich in den
Elternsprechstunden über Leistungen und Verhalten des Kindes in der Schule zu informieren
und sich möglicherweise Anregungen für ihren Umgang mit dem Kind holen. Es wird
erwartet, dass Elternversammlungen besucht werden und dass die Eltern bei Schulveranstaltungen mitwirken.
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