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Die Grundschule: Das Schulkapitel wurde von Herrn Walter Kusserow, Oberstudiendirektor i.R., verfasst.

Die Pflicht zum Besuch der Grundschule beginnt nach Vollendung des 6. Lebensjahres am Anfang des Schuljahres, also nach den Sommerferien. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Kinder in der für den Wohnsitz zuständigen Grundschule anzumelden. Einschulungen vor Vollendung des 
6. Lebensjahres sind auf Antrag möglich. Ebenso ist es auf Antrag möglich, Kinder, die das 6.Lebensjahr vollendet haben, vom Schulbesuch zurückstellen zu lassen. Einen Antrag auf Zurückstellung kann auch die Schule stellen, wenn der Eindruck besteht, dass das Kind wegen körperlicher und/oder geistiger Entwicklungsrückstände noch nicht schulreif ist. Eltern sollten Anträge auf vorzeitige Einschulung oder Zurückstellung nicht ohne Entscheidungshilfen stellen. Beraten können die aufnehmende Schule, das Kindergartenpersonal und der Kinder-und Jugendarzt. Außerdem gibt es Bildungs- und Erziehungsberatungsstellen. Dort können die Kinder auch von geschulten Pädagogen, Psychologen und Ärzten getestet, untersucht und begutachtet werden. Die Eltern erhalten dann eine Empfehlung.

Für Kinder, die vom Schulbesuch zunächst zurückgestellt worden sind, gibt es vorbereitende Einrichtungen. Je nachdem, wo diese eingerichtet sind, werden sie Schulkindergärten, Förder- oder Vorschulklassen genannt.

Die Grundschule hat den Bildungsauftrag, zunächst die grundlegenden Kulturtechniken zu vermitteln, wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Dazu kommen musische und technische Fächer, wie Musik, Gestalten und Sport. Gleich wichtig ist aber auch die Einübung sozialen Verhaltens, das Lernen, Arbeiten und Spielen in der Gemeinschaft sowie die Einhaltung von Regeln und Ordnungen. Von den Eltern wird erwartet, dass sie die Bemühungen der Schule unterstützen. Sie sollten sich jedoch nicht auf die Überwachung und die Hilfe bei Hausaufgaben beschränken. Eltern sollten die Möglichkeit nutzen, sich in den Elternsprechstunden über Leistungen und Verhalten des Kindes in der Schule zu informieren und sich möglicherweise Anregungen für ihren Umgang mit dem Kind holen. Es wird erwartet, dass Elternversammlungen besucht werden und dass die Eltern bei Schulveranstaltungen mitwirken.




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