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Schulpflicht

In ganz Deutschland besteht Schulpflicht. Für deren Einhaltung sind die Erziehungsberechtigten zuständig, in der Regel also die Eltern. Verstöße werden bestraft. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche können zwangsweise der Schule zugeführt werden. In anderen Ländern, z.B. in England, ist es dagegen möglich, nach einem bestimmten Antrags-und Genehmigungsverfahren die eigenen Kinder auch zu Hause selbst zu unterrichten.

Die Pflicht zum Besuch einer allgemeinbildenden Vollzeitschule umfasst 9 oder 10 Jahre. Anschließend muss der Jugendliche drei Jahre lang eine Berufsschule in Teilzeitform neben der praktischen Berufsausbildung besuchen. In den meisten Bundesländern kann die Berufsschulpflicht auch durch den Besuch einer einjährigen beruflichen Schule in Vollzeitform abgegolten werden. Die Schulpflicht endet immer mit der Erreichung der Volljährigkeit.




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