Nachhilfeunterricht
Für Nachhilfeunterricht gibt es
keine gesetzliche Regelung und keine staatliche Aufsicht. In der Regel wird der Nachhilfeunterricht von
Lehrern ausserhalb der Dienstzeit, von älteren Schülern oder Studenten und anderen entsprechend vorgebildeten Personen erteilt. Die Schulen sind in der Regel bei der
Vermittlung behilflich. Die Organisation und Bezahlung vereinbaren Eltern und Unterrichtende im gegenseitigen Einvernehmen. Nachhilfeunterricht ist sinnvoll, wenn
Wissensrückstände oder vorübergehende Leistungsabfälle, beispielsweise als Folge von Schulversäumnissen, Schulwechsel oder Problemen im familiären Umfeld, auszugleichen sind. Wenn Jugendliche und Kinder auf
Dauer durch Nachhilfeunterricht gestützt werden müssen, sollte gemeinsam mit Lehrern und Beratern geprüft werden, ob ein
Schulwechsel, z. B. vom Gymnasium in die Realschule, oder die freiwillige Wiederholung
eines Schuljahres eine sinnvollere Lösung im Interesse des Schülers ist.
Walter Kusserow, Oberstudiendirektor i.R.
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