Privatschulen
Die Schulgesetze sehen vor, dass neben den öffentlichen Schulen auch Privatschulen eingerichtet werden können. Häufig ist das Privatschulwesen in besonderen
Privatschulgesetzen geregelt. Die meisten Privatschulen sind sogenannte Ersatzschulen, das heißt, der Besuch ersetzt den Besuch einer öffentlichen Schule. Träger von Privatschulen können
Kirchen und sonstige Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, aber auch
Einzelpersonen sein. Die staatlich anerkannten Privatschulen unterliegen der staatlichen Schulaufsicht. Lehrpläne und Bildungsziele entsprechen denen der öffentlichen Schulen.
Abschlussprüfungen werden von staatlichen Prüfungskommissionen abgenommen. Privatschulen erhalten in der Regel vom Staat
Kostenersatz teilweise oder in voller Höhe. Allerdings werden nur die Kosten ersetzt, die dem Staat für einen vergleichbaren Schüler in einer öffentlichen Schule entstehen. Da in Privatschulen meistens
kleinere Klassen gebildet werden und den Schülern zusätzliche Angebote zur Verfügung stehen, sind die
Kosten höher als in öffentlichen Schulen. Daher wird von den meisten Privatschulen ein
Schulgeld in unterschiedlicher Höhe erhoben. Zusätzliche Kosten entstehen bei
Internatsschulen. - Verzeichnisse der Privatschulen sind bei den Beratungsstellen, Schulämtern und Kultusministerien erhältlich. Die Privatschulen informieren auf Anforderung über Aufnahmebedingungen, besondere Anforderungen, ergänzende Bildungsziele und Kosten.
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