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Privatschulen

Die Schulgesetze sehen vor, dass neben den öffentlichen Schulen auch Privatschulen eingerichtet werden können. Häufig ist das Privatschulwesen in besonderen Privatschulgesetzen geregelt. Die meisten Privatschulen sind sogenannte Ersatzschulen, das heißt, der Besuch ersetzt den Besuch einer öffentlichen Schule. Träger von Privatschulen können Kirchen und sonstige Körperschaften des öffentlichen oder privaten Rechts, aber auch Einzelpersonen sein. Die staatlich anerkannten Privatschulen unterliegen der staatlichen Schulaufsicht. Lehrpläne und Bildungsziele entsprechen denen der öffentlichen Schulen. Abschlussprüfungen werden von staatlichen Prüfungskommissionen abgenommen.

Privatschulen erhalten in der Regel vom Staat Kostenersatz teilweise oder in voller Höhe. Allerdings werden nur die Kosten ersetzt, die dem Staat für einen vergleichbaren Schüler in einer öffentlichen Schule entstehen. Da in Privatschulen meistens kleinere Klassen gebildet werden und den Schülern zusätzliche Angebote zur Verfügung stehen, sind die Kosten höher als in öffentlichen Schulen. Daher wird von den meisten Privatschulen ein Schulgeld in unterschiedlicher Höhe erhoben. Zusätzliche Kosten entstehen bei Internatsschulen. - Verzeichnisse der Privatschulen sind bei den Beratungsstellen, Schulämtern und Kultusministerien erhältlich. Die Privatschulen informieren auf Anforderung über Aufnahmebedingungen, besondere Anforderungen, ergänzende Bildungsziele und Kosten.




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