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Sonderschulen

Behinderte Kinder und Jugendliche werden in Sonderschulen unterrichtet. Früher sprach man von Hilfsschulen. Heute versucht man auch die Bezeichnung "Sonderschule" zu vermeiden. Die Bezeichnungen lauten dann z.B. Schule für Sehbehinderte oder Schule für Lernbehinderte.

Das Sonderschulwesen unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland in der Organisation und auch in der Zielsetzung. In einigen Bundesländern wird angestrebt, das Sonderschulwesen weitgehend in das allgemeine Schulwesen zu integrieren oder die Schüler entsprechend ihren Möglichkeiten so zu fördern, dass sie möglichst schnell in eine "normale" Schule wechseln können. In anderen Ländern ist man der Meinung, dass behinderte Schüler einen Schutzraum brauchen, den sie nur in besonderen Schulen erhalten können.

Eltern haben oft Schwierigkeiten, sich damit abzufinden, dass ihr Kind in die Sonderschule soll und sie wehren sich dagegen. Das ist besonders häufig so, wenn es sich um Zuweisungen 
zur Schule für Lernbehinderte oder in die Schule für Verhaltensauffällige handelt. In den meisten Fällen ist dem Wohl des Kindes aber nicht gedient, wenn die Eltern Widerstand leisten. Die Zuweisung erfolgt nie willkürlich, die Kinder werden begutachtet und getestet und die Eltern werden in den Entscheidungsprozess einbezogen. In den Sonderschulen werden die Kinder in kleinen Klassen von Lehrern unterrichtet, die für diese Aufgabe besonders ausgebildet sind. In der Regel können die Lehrer auf die besonderen Bedürfnisse jedes einzelnen Schülers eingehen. In den meist zu großen Klassen der anderen Schulen haben die Lehrer dazu keine Zeit und Gelegenheit.


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