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Wer sollte nicht geimpft werden?

Kinder und Jugendliche ,die einen eindeutig nachgewiesenen Immundefekt (Abwehrschwäche) haben, sollten nicht mit Lebendimpfstoffen geimpft werden. Impfungen mit Tot-Impfstoffen können jedoch durchgeführt werden.

Kinder und Jugendliche, die an einer Krebskrankheit (z.B. Leukämie) leiden, werden natürlich nur nach eingehender Beratung durch ihren behandelnden Arzt/ -ärztin geimpft. Das gleiche gilt für Kinder und Jugendliche, die mit Immun-Suppressiva (die Körperabwehr unterdrückende Medikamente) behandelt werden und für Patienten mit einer Cortisondauerbehandlung.

Allergiker, die z.B. eine starke Ei-Allergie haben, dürfen keine Impfstoffe erhalten, die Hühnereiweiß enthalten (z.B. Gelbfieber- und Grippe-Impfstoffe).

Kinder und Jugendliche, die eine leichte Erkältung mit Schnupfen und Husten haben, können geimpft werden.

Zwischen Impfungen und Operationen sollte ein Zeitabstand von zwei Wochen eingehalten werden.

Die zahlreichen Nebenwirkungen, die ohne Häufigkeitsangaben auf den Begleitzetteln der Impffirmen zur juristischen Absicherung gegenüber eventuellen Haftpflichtforderungen angegeben sind, führen oft zur Verunsicherung der Eltern.
Hier muss und kann der Impfarzt/ -ärztin über das tatsächliche Risiko aufklären.




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