Wer sollte nicht geimpft werden?
Kinder und Jugendliche ,die einen eindeutig nachgewiesenen
Immundefekt (Abwehrschwäche) haben, sollten nicht mit Lebendimpfstoffen geimpft werden. Impfungen mit
Tot-Impfstoffen können jedoch durchgeführt werden.
Kinder und Jugendliche, die an einer Krebskrankheit (z.B. Leukämie) leiden, werden natürlich nur nach eingehender Beratung durch ihren behandelnden
Arzt/ -ärztin geimpft. Das gleiche gilt für Kinder und Jugendliche, die mit
Immun-Suppressiva (die Körperabwehr unterdrückende Medikamente) behandelt werden und für Patienten mit einer
Cortisondauerbehandlung.
Allergiker, die z.B. eine starke Ei-Allergie haben, dürfen keine Impfstoffe erhalten, die
Hühnereiweiß enthalten (z.B. Gelbfieber- und Grippe-Impfstoffe).
Kinder und Jugendliche, die eine leichte Erkältung mit Schnupfen und Husten haben, können geimpft werden.
Zwischen Impfungen und Operationen sollte ein Zeitabstand von zwei Wochen eingehalten werden. Die zahlreichen Nebenwirkungen, die
ohne Häufigkeitsangaben auf den Begleitzetteln der Impffirmen zur juristischen Absicherung gegenüber eventuellen
Haftpflichtforderungen angegeben sind, führen oft zur Verunsicherung der Eltern. Hier muss und kann der Impfarzt/ -ärztin über das tatsächliche Risiko aufklären.
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